Ohrenspülung

Die Ohrenspülung ist seit dem 01.07.2018 bei uns in der Praxis möglich.

Wenn der Schutzmechanismus der Ohren nicht mehr richtig funktioniert, ist eine Spülung der sinnvollste Weg um angelagerten Ohrenschmalz im Hörgang zu entfernen. Vom sogenannte Pfropf, der sich vom Ohrenschmalz bildet, verstopft den Gehörgang. Symptome können Druckgefühl, Juckreiz, Schwerhörigkeit,Ohrgeräusche oder Tinnitus sein. In diesem Fall ist es sinnvoll eine Spülung vorzunehmen. Die Spülung wird mittels köpertemperiertem Wasser durchgeführt und spült neben dem Ohrenschmalz auch Fremdkörper wie Sand und Staub entfernt. Dazu wird eine Ohrspülapparatur verwendet.

Häufiger verstopfte Ohren, von verschiedenen Faktoren abhängen. Faktoren können zum einen Veranlagerungen sein oder auch das regelmäßige verschließen des Gehörgangs, wie zum Beispiel das tragen eines Lärmschutzes bei der Arbeit. Auch das häufige tragen von Ohrstöppseln oder Hörgeräten kann zu einer Verstopfung des Gehörgangs führen.

Nicht durchgeführt werden darf eine Spülung jedoch bei einem bestehenden Defekt des Trommelfells da sonst die Gefahr einer Mittelohrentzündung besteht. Im Normalfall kommt es nach einer Behandlung zu einem sofortigen Rückgang der Beschwerden. Damit es zu keiner Ohrenentzündung kommt, ist es ratsam nach der Behandlung das Ohr vor Wind zu schützen.

Schmerzen, während der Behandlung kommen in der Regel nicht vor. Das einfliesende Wasser wird lediglich mitunter als unangenehm empfunden.

Bei weiteren Fragen zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

 

 

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